Informationen für Patienten

Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihren Terminen, damit Sie noch gegebenenfalls Terminänderungen oder andere organisatorische Dinge mit uns besprechen können, normalerweise 5- 10 Minuten vorher.

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine verbindlich sind, d.h. dass Termine, die nicht eingehalten werden können spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen.

Häufig gestellte Fragen/FAQ:
Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen zusammengefasst und für Sie beantwortet.

• Ich habe ein Krankengymnastik-Rezept - was muss ich tun?

Sie sollten unmittelbar nach dem Erhalt der ärztlichen Verordnung Kontakt zu uns aufnehmen, damit das Rezept seine Gültigkeit nicht verliert. Sie erreichen uns telefonisch und persönlich in der Praxis. Die Anmeldung ist während der Öffnungszeiten fast immer besetzt. Sollten Sie uns nicht sofort persönlich erreichen, so hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen dann schnellstmöglich zurück.

• Was muss ich beim ersten Termin beachten?

Bitte erscheinen Sie zum ersten Termin ein paar Minuten vorher, um Organisatorisches in Ruhe klären zu können.

• Was soll ich mitbringen?

Bitte bringen Sie ein großes Handtuch mit. Dieses können Sie für die Dauer einer Behandlungsserie gerne bei uns lassen. Wenn Sie Fango verordnet bekommen haben, so brauchen Sie kein Handtuch mitbringen, wir haben spezielle Fangolaken. Bitte nehmen Sie falls vorhanden auch Arztberichte oder Röntgenaufnahmen mit. Falls Sie gebührenpflichtig sind, bringen Sie bitte die Rezeptgebühr bis spätestens zur 2. Behandlung mit. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte die Befreiungskarte Ihrer Krankenkasse mit.

• Wie lange ist das Rezept gültig? Wann muss die Behandlung beginnen?

Ein Rezept ist muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum begonnen werden, bei Rezepten von Berufsgenossenschaften innerhalb von 10 Tagen. Der Arzt kann jedoch eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld “spätester Beginn der Behandlung“ auf der Heilmittelverordnung (Rezept) einträgt. Rezepte sind nicht quartalsabhängig. Private Krankenkassen akzeptieren in der Regel auch einen wesentlich späteren Beginn.

• Was ist zu tun, wenn ich einen Behandlungstermin nicht einhalten kann?

Um einen reibungslosen Arbeitsablauf gewährleisten zu können, sollte eine Absage spätestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen. Sobald Sie wissen, dass Sie einen Termin nicht einhalten können, rufen Sie uns bitte an und sprechen, falls Sie uns nicht persönlich erreichen, eine Nachricht auf den Anrufbeantworter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung stellen müssen.

• Kann man das Rezept unterbrechen?

Ja, z.B. wegen Krankheit oder Urlaub.

• Wie hoch ist die Zuzahlung?

Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse müssen – sofern Sie nicht befreit sind – einen Eigenanteil leisten. Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes plus 10 Euro. Die Gebühr für 6x Krankengymnastik z.B. beträgt ca. 19 Euro. Je nach Anzahl und Art der Verordnung kann es natürlich mehr oder weniger sein. Wir sind durch die Krankenkassen verpflichtet diese Zuzahlung in voller Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütung erhöhen, sondern komplett Ihrer Krankenkasse zufließen. Sie erhalten für alle Zuzahlungen von uns eine Quittung, die Sie ggf. zur Prüfung und Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Für Rezepte der Berufsgenossenschaften muss kein Eigenanteil erhoben werden.

• Wann muss man keine Rezeptgebühr bezahlen?

• Wenn ein Befreiungsausweis (für Heilmittel) von der Krankenkasse ausgestellt wurde
• Patienten mit einem Rezept von der Berufsgenossenschaft
• Alle Patienten unter 18 Jahre
• Schwangere, wenn die Diagnose in Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht.

• Wie erfahre ich, ob ich zu dem Personenkreis gehöre, der von der Rezeptgebühr befreit werden kann?

Sie fragen am besten bei ihrer Krankenkasse nach. Als nichtchronisch kranker Patient beträgt der zu leistende Eigenanteil der Gesundheitsausgaben 2% des Jahresbruttoeinkommens, bei chronisch kranken Patienten beträgt er 1%.

• Ich kann aufgrund meiner Erkrankung nicht in die Praxis kommen, machen Sie auch Hausbesuche?

Bei Bedarf wird vom Arzt Hausbesuch verordnet. Wir kommen dann auch gerne zu Ihnen nach Hause. Bitte erkundigen Sie sich an der Anmeldung über die Möglichkeiten.

• Wo finde ich Ihre Praxis?

Meine Praxis finden Sie in der Rudolf-Breitscheid-Str. 39 in Fürth, Einfahrt mit dem Pkw über Luisenstr. Sie befindet sich- von der Freiheit aus gesehen – links neben dem Hornschuchcenter. Im Haus nebenan befindet sich die ABF- Apotheke und die DAK, sowie einige Ärzte. Sie befindet sich im 1. OG, Aufzug ist vorhanden. Siehe auch Lageplan/Anfahrt.

• Kann ich bei Ihnen gut parken?

Ja, es sind Parkmöglichkeiten vor der Tür (Einfahrt über Luisenstraße) oder auf der Freiheit oder im Parkhaus Hornschuchcenter vorhanden.

• Was bedeuten die Abkürzungen auf meinem Rezept?

• MT – Manuelle Therapie
• KG - Krankengymnastik
• KMT - klassische Massagetherapie
• WT - Wärmetherapie
• F - Fango
• KG ZNS - Krankengymnastik bei zentraler Bewegungsstörung/
   auf neurophysiologischer Grundlage
• MLD 60 -Manuelle Lymphdrainage 60 Minuten

• Wer stellt mir ein Rezept (Ärztliche Verordnung) aus?

Ihr Hausarzt, Facharzt oder auch der Zahnarzt kann Ihnen ein Rezept für Physiotherapie ausstellen.

• Wie viel Anwendungen bekomme ich verordnet?

Als gesetzlich versicherter Patient mit orthopädischen, internistischen, chirurgischem oder gynäkologisch/urologischem Krankheitsbild in der Regel sechs, bei neurologischen Patienten sind zehn Behandlungen möglich. Bei Manueller Lymphdrainage je nach Diagnose sechsmal oder zehnmal. Danach können Sie eine Folgeverordnung vom Arzt bekommen. Die Höchstverord- nungsmenge ist durch den Heilmittelkatalog vorgegeben und variiert stark, je nach Diagnose. Informationen hierzu erhalten Sie auch an der Anmeldung.

• Was geschieht, wenn die Gesamtverordnungsmenge erschöpft ist?

Normalerweise müssen Sie ab dem letzten Behandlungsdatum 12 Wochen pausieren bis sie eine neue Verordnung bekommen können. Erscheint Ihrem behandelnden Arzt aber eine 12-wöchige Unterbrechung bei ihrem Krankheitsbild zu lange, kann er eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausstellen, damit ist die weitere Therapie gewährleistet. Bei chronisch kranken Patienten gibt es außerdem die Möglichkeit einer Langfristverordnung.

• Wie viele Therapien kann ein privat versicherter Patient erhalten?

Da Privat-und Beihilfepatienten nicht den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen bzw. des Heilmittelkataloges unterliegen, sind Verordnungen mit 10 Therapien üblich.

• Kann ich auch ohne Rezept behandelt werden?

Ja. Nähere Angaben hierzu finden Sie direkt unter dem Menüpunkt Leistungen/Preisliste. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Für diese Leistungen können wir Ihnen gerne auch Geschenkgutscheine ausstellen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Lassen Sie es uns wissen!